Zugelassene Anlage für das Ausbildungsschießen von Polizeikräften und Sicherheitskräften

Seid 4 Jahren ist unsere Anlage für diese Art des Schießens durch das Innenministerium MV zugelassen. Ca. 600 Polizeikräfte trainieren regelmäßig auf diesem Teil der Anlage. Spezielle Sicherheitsbauten erlauben das Schießen aus mehreren Distanzen.

Der Instructor of Security Oliver Brehm (Werkschutzmeister) führt regelmäßig seine Lehrgänge für Sicherheitskräfte und Personenschutz mit anschließender staatlicher Prüfung durch.

Oliver Brehm ist im Bereich Personenschutz, Werkschutz, Waffensachkundeausbildung, Veranstaltungsschutz, Geld und Wert, Detektivausbildung, Luftsicherheit, Fachkraft für Schutz und Sicherheit, §34a GewO ausgebildet.
Sollten Sie Fragen haben, dann rufen Sie Oliver Brehm unter 0172-4564092 an.

 

Ausbildung im Verteidigungsschießen

1. WaffV. 1a §§ 38-40 (1. VO zum Waffengesetz)

Auszug:
"§ 39. (1) Zur Teilnahme an den Lehrgängen oder Schießübungen im Sinne des § 38 dürfen nur Personen
zugelassen werden,
1. die auf Grund eines Waffenscheines oder einer Bescheinigung nach § 6 Abs. 2 des
Gesetzes zum Führen einer Schusswaffe berechtigt sind,
2. denen ein in § 6 Abs. 1 des Gesetzes bezeichneter Dienstherr die dienstlichen Gründe zum Führen einer
Schusswaffe bescheinigt hat oder denen von der zuständigen Behörde eine Bescheinigung nach Absatz 2
erteilt worden ist.
(2) Die zuständige Behörde kann Inhabern einer für Kurzwaffen ausgestellten Waffenbesitzkarte und
Inhabern des Jagdscheins, die im Sinne des § 32 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes persönlich gefährdet sind,
die Teilnahme an Lehrgängen oder Schießübungen der in § 38 genannten Art gestatten."